Liste des traducteurs experts pour 2024 selon les données officielles de la Cour de Justice du Luxembourg

Verzeichnis der vereidigten und der spezialisierten Übersetzer in Luxemburg

1°) Welcher Unterschied besteht zwischen einem vom Obersten Gerichtshof vereidigten sachverständigen Übersetzer und einem vom Obersten Gerichtshof in Luxemburg nicht anerkannten Übersetzer?
Ein vereidigter Übersetzer, gelegentlich auch als eingeschworener oder offizieller Übersetzer bezeichnet, ist ein Übersetzer, der vor dem Gerichtshof einen Eid abgelegt hat. Zuvor wurde von den für Gerichtssachverständige zuständigen Instanzen sein Zulassungsantrag auf das Vorhandensein der vom Gericht verlangten Kompetenzen in Sachen Übersetzung auf Vollständigkeit und Echtheit geprüft. Die Justizbehörden verlangen im Regelfall einen Lebenslauf, die Abschlusszeugnisse des Betroffenen und den Nachweis langjähriger Erfahrung im Bereich Übersetzung. Die Profile der Gerichtssachverständigen sind ziemlich uneinheitlich, da sich unter ihnen beispielsweise Anwälte, Universitätsprofessoren und sogar Ingenieure befinden. Für vereidigte Übersetzer wird jeder Antrag einzeln geprüft. Allerdings gibt es, im Gegensatz zu in Genf vereidigten Übersetzern, die eine Kompetenzprüfung bestehen müssen, in Luxemburg, wie auch in Frankreich, keine spezielle Prüfung, um als Gerichtssachverständiger anerkannt zu werden.

2°) Bürgt ein vereidigter Übersetzer für Qualität?
Es gibt keine Überprüfung der Fähigkeiten des Übersetzers oder der Beherrschung der Übersetzungstechniken eines Übersetzungssachverständigen. Allein der Lebenslauf und die Erfahrung des Übersetzers sind für die Qualität der Übersetzung entscheidend. Deshalb empfiehlt das Verzeichnis der vereidigten Übersetzer in Luxemburg ausdrücklich, Ihren Vorgang über die Plattform einzustellen und die Auswahl des für die Durchführung Ihres Projekts befähigten Übersetzers unserem Team zu überlassen, da wir die Auswahltechniken beherrschen, um die geeignete Person zu finden. Obwohl die Übersetzung einer Geburtsurkunde von jedem Übersetzer übernommen werden kann, benötigt man bei Gerichtsurteilen oder international Steuerangelegenheiten aber jemanden mit der entsprechenden Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet, um eine gute Übersetzung zu erhalten. Deshalb ist die richtige Auswahl des Übersetzers entscheidend.

3°) Welche Gültigkeit haben offizielle Übersetzungen außerhalb des Hoheitsgebiets von Luxemburg?
Das hängt vom jeweiligen Zielland ab. Grundsätzlich gilt, dass innerhalb Europas eine beglaubigte Übersetzung ausreichend ist. Um dem Problem der Anerkennung durch Verwaltungen in einigen Ländern wie Frankreich zu begegnen, ist eine Haager Apostille empfehlenswert, um die Echtheit der Unterschrift des Übersetzungsexperten bei den kompetenten Behörden zu bestätigen. Bevor Sie Sie Ihr Dokument von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen, sollten Sie sich bei der jeweilig zuständigen Behörde darüber erkundigen, in welcher Form die Übersetzung eingereicht werden muss um anerkannt zu werden.

4°) Was kostet eine offizielle Übersetzung in Luxemburg?
Die Kosten für eine Übersetzung hängen vom jeweiligen Übersetzer ab. Es gibt keine allgemein gültige Regelung in Sachen Preisgestaltung. Grundsätzlich kann, abhängig von der Sprache und deren Seltenheit, mit einem Seitenpreis von 50 € netto gerechnet werden. Wir haben aber auch schon Preise von bis zu 100 € pro Seite für seltene Sprachen oder Sprachkombinationen (Chinesisch-Deutsch oder Hindi-Deutsch) beobachten können.

5°) Kann man eine für Luxemburg bestimmte Übersetzung auch in einem anderen Land anfertigen lassen?
Luxemburg akzeptiert zum Beispiel in Frankreich erstellte beglaubigte Übersetzungen. Das hängt immer vom Land ab, in dem die Übersetzung erstellt wurde. Deshalb ist es sehr wichtig, sich bei der zuständigen Behörde über die Anerkennung der in einem anderen Land als in Luxemburg übersetzten und beglaubigten Dokumente zu erkundigen, da für Länder wie beispielsweise Russland sehr häufig verlangt wird, dass die Dokumente von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer nochmals übersetzt werden müssen.

6°) Was ist eine Haager Apostille?
Grundsätzlich gilt, dass die Apostille öffentlichen oder privaten Urkunden ihre Echtheit bestätigt. Sie bestätigt entsprechend der luxemburgischen Gesetzte die Authentizität der Unterschrift, des Siegels oder Stempels auf dem Dokument. Aus diesem Grund sind beglaubigte Übersetzungen mit einer Haager Apostille versehen, da diese bestätigt, dass der Übersetzer ein als Gerichtssachverständiger anerkannter Übersetzer für beglaubigte Übersetzungen ist und dass somit das Dokument rechtliche Gültigkeit besitzt, um bei Behörden im Ausland, die diese Formalität verlangen, vorgelegt werden zu können.
Wenn ein Land die Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 nicht unterzeichnet hat, sind die notwendigen Formalitäten wesentlich umfangreicher, da das Dokument normalerweise dem Außenministerium zur Authentifizierung vorgelegt werden muss.
Um in Erfahrung zu bringen, ob im Zielland eine Apostille notwendig ist, sollten Sie vorab Erkundigungen bei der jeweiligen Behörde einholen.

7°) Was kostet eine Apostille?
In Luxemburg erfolgt die Unterschriftsbestätigung pro Vorgang. Das kostet jeweils 20 € und es dauert 48 Stunden, bevor das Dokument abgeholt werden kann.

8°) Muss ich mich um den Erhalt einer Apostille selbst kümmern, oder erledigt das der Übersetzer für mich?
Wenn die Unterschrift des Übersetzers bei der zuständigen Behörde für die Ausstellung von Apostillen hinterlegt und bestätigt ist, kann jeder dort vorstellig werden und das übersetzte Dokument mit einer Apostille versehen lassen.
Hier können Sie Ihre Dokumente mit einer Apostille versehen lassen:
Direktion für Rechts- und Kulturangelegenheiten
Büro für Pässe, Visa und Beglaubigungen
43, boulevard Roosevelt
L-2450 Luxembourg
Karte und Anfahrt
Tel.: (+352) 247-88300
Fax: (+352) 22 29 07, (+352) 46 49 80 (visas)
Fax: (+352) 22 02 91 (passeports)
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Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 - 16.15 Uhr

8°) Wie lange dauert es, bis ich eine beglaubigte Übersetzung erhalte?
Das hängt vor allem von der Sprachkombination, der Verfügbarkeit des Übersetzers und den Postlaufzeiten ab, da das zu übersetzende Dokument zunächst zum Übersetzer versandt werden muss, der im Regelfall die fertige Übersetzung auf dem Postweg zurückschickt. Nur in den seltensten Fällen unterhält ein vereidigter Übersetzer ein Büro, in dem er Übersetzungskunden empfängt.

9°) Muss ich zwingend einen Übersetzer in meiner Nähe beauftragen?
Sachverständiger Übersetzer ist ein landesweit gültiger Titel. Solange der Übersetzer beim Obersten Gerichtshof eingetragen und die Eintragung gültig ist, werden seine Übersetzungen überall anerkannt. Sie können also durchaus in Dudelange wohnen und Ihre Dokumente in Diekirch übersetzen lassen.

10°) Muss ich das Originaldokument vorlegen, um eine beglaubigte Übersetzung anfertigen zu lassen?
Es ist möglich auf Basis eines gescannten oder kopierten Dokuments eine Übersetzung anfertigen zu lassen. In diesem Fall bringt der Übersetzer den Vermerk „Übersetzung stimmt mit der Kopie / dem gescannten Dokument überein“ an. In einem solchen Fall muss allerdings der zuständigen Behörde das Originaldokument gemeinsam mit der vom vereidigten Übersetzer abgestempelten Übersetzung und der abgestempelten Kopie des Originals vorgelegt werden.

11°) Für Dokumente in welchen Sprachen können beglaubigte Übersetzungen in Luxemburg angefertigt werden?
Unter den vom Gerichtshof aufgeführten Übersetzern findet man Angebote für folgende Sprachen:
Albanisch, Vietnamesisch, Deutsch, Japanisch, Englisch, Luxemburgisch, Arabisch, Niederländisch, Bosnisch, Polnisch, Bulgarisch, Portugiesisch, Katalanisch, Rumänisch, Chinesisch, Russisch, Koreanisch, Serbisch, Kroatisch, Serbokroatisch, Dänisch, Slowakisch, Spanisch, Slowenisch, Finnisch, Schwedisch, Französisch, Tschechoslowakisch, Persisch, Tschechisch, Griechisch, Türkisch, Hebräisch, Ukrainisch, Ungarisch, Italienisch.

12°) Was, wenn es keinen vereidigten Übersetzer für zu übersetzenden Dokumente in meiner Sprachkombination gibt?
Sie können jederzeit einen französischen oder belgischen Übersetzer beauftragen, der die von Ihnen gewünschte Sprachkombination anbietet. Der Staat Luxemburg erkennt offizielle Übersetzungen aus bestimmten anderen Ländern an, wie zum Beispiel Frankreich, Belgien und Deutschland.
In Frankreich können Sie offizielle Übersetzer hier finden:
www.annuaire-traducteur-assermente.fr

Einstellung Eilvorgang

Damit Ihr Vorgang vom Team des Verzeichnisses der vereidigten Übersetzer von Luxemburg umgehend bearbeitet wird, füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus.
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contact@annuaire-traducteur-assermente.lu
* Unsere Büros sind montags bis freitags von 9h bis 12h und 13h bis 17h Uhr geöffnet, um Ihre Fragen bezüglich der rechtlichen Vorschriften für beglaubigte Übersetzungen zu beantworten – Tel: +352.621.707.285
TTI EUROPE SA, 13 Avenue de la Gare - L-1611 Luxemburg - LUXEMBOURG


ANMERKUNG: TTI EUROPE SA und das Verzeichnis der vereidigten Übersetzer von Luxemburg schließen die Haftung für die Auswahl der Übersetzer und der von ihnen gelieferte Qualität der Dienstleistungen aus. Wir können nur Reklamationen über von uns schlüsselfertig gelieferte Projekte berücksichtigen. Sollten Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: contact@annuaire-traducteur-assermente.lu oder rufen Sie uns unter der Rufnummer: +352.621.707.285 an.

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